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Ihre Spende hilft!
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Mit einer Zuwendung dauerhaft Gutes tun

Mit Ihrer Zuwendung stellen Sie der BBBank Stiftung dauerhaft Vermögen zur Verfügung ("Zustiftung") und entscheiden sich für ein gemeinnütziges Förderprojekt Ihrer Wahl.

Ab diesem Zeitpunkt kümmern wir uns um die gesamte Organisation sowie die jährliche Förderung. So konnten wir mit den Kapital-Erträgen die Wunschprojekte unserer Zustifter:innen in 2024 mit insgesamt 54.300 Euro (Vorjahr 36.900 Euro) und über ein Verbrauchsstiftungs-Modell mit weiteren 10.000 Euro (Vorjahr identisch) unterstützen.

Durch weitere Zustiftungen hat sich unser Stiftungskapital per 5/2024 auf 6,5 Millionen Euro erhöht – gestartet sind wir 2011 mit 1 Million Euro.

 

Eine Zustiftung zur BBBank Stiftung ist einfach und transparent, weil ...

  • unsere Satzung bereits die Förderung aller gemeinnützigen Wunschprojekte ermöglicht
  • wir auf Wunsch gern bei der Auswahl eines Förderprojekts helfen
  • eine projektbezogene Zustiftung ab 50.000 Euro möglich ist (bei eigener Stiftungserrichtung deutlich höherer Betrag nötig)
  • keine Zustiftungskosten entstehen
  • wir eine professionelle und kostenoptimierte Vermögensverwaltung vornehmen
  • wir aus den ausschüttungsfähigen Kapital-Erträgen jährlich jedes Wunschprojekt fördern
  • wir unsere Zustifter:innen regelmäßig über ihr(e) Förderprojekt(e) informieren
  • wir uns jährlich freiwillig einer umfassenden Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen
  • die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer eigenen Stiftungserrichtung gelten.

Zudem ersparen wir unseren Zustiftern ...

  • die Gremienbesetzung (Vorstand und ggf. Kuratorium)
  • den Austausch mit Finanzamt und Stiftungsaufsicht
  • die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • laufende Kosten für den Stiftungs-Betrieb.

 

 

Folgende Zustiftungsvarianten sind möglich:

  • Freie Zustiftung - ab 20.000 Euro: Sie unterstützen dauerhaft alle Förderprojekte der BBBank Stiftung
  • Zweckgebundene Zustiftung - ab 20.000 Euro: Sie geben vor, für welchen Bereich Ihre Zustiftung verwendet werden soll. Möglich sind: Jugend-/Altenhilfe, Bildung/Erziehung, Gesundheitswesen, Wissenschaft/Forschung.
  • Zustiftung für Ihr persönliches Wunschprojekt - ab 50.000 Euro: Ihnen liegt ein gemeinnütziges Projekt am Herzen? Mit einer gezielten Zustiftung können Sie Ihr Wunschprojekt auf Dauer unterstützen. - Beispiele unserer bisherigen Zustifter finden Sie hier.

 

Die Abwicklung ist ganz einfach

  • Das PrivateBanking-Team der BBBank bzw. unsere Stiftung helfen Ihnen gern bei der individuellen Umsetzung.
  • Alternativ stellen wir Ihnen hier unser Zustiftungsformular zur Verfügung.
  • Für jede Zustiftung erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung.
  • Alternative Variante: "Verbrauchsstiftungs-Modell"

    Wenn Sie möchten, dass Ihre Zustiftung eine deutlich höhere jährliche Förderung ermöglichen soll, dann kann die Errichtung einer "Verbrauchsstiftung" innerhalb der BBBank Stiftung sinnvoll sein.

    Hierbei nutzen Sie alle Vorteile wie bei einer Zustiftung - mit zwei Unterschieden:

    • Sie legen fest, wieviele Jahre Ihr gemeinnütziges Wunschprojekt unterstützt werden soll (z.B. 10 Jahre). In dieser Zeit verzehrt sich Ihr Kapital komplett.
    • Steuerlich wird die Dotierung wie eine Spende behandelt.

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