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Die Zustiftung – dauerhaft Gutes tun

Mit einer Zustiftung zur BBBank Stiftung tun Sie auf Dauer Gutes – und das für Generationen.

Sie wählen Ihr persönliches und gemeinnütziges Wunschprojekt aus und wir kümmern uns um die gesamte Organisation sowie laufende Umsetzung. So konnten wir mit den Kapital-Erträgen die Wunschprojekte unserer ZustifterInnen in 2022 mit insgesamt 26.200 Euro fördern.

 

Eine Zustiftung zur BBBank Stiftung ist einfach und transparent, weil ...

  • unsere Satzung bereits die Förderung aller gemeinnütziger Wunschprojekte ermöglicht
  • wir auf Wunsch gern bei der Auswahl eines Förderprojekts helfen
  • eine projektbezogene Zustiftung ab 50.000 Euro möglich ist (bei eigener Stiftungserrichtung deutlich höherer Betrag nötig)
  • keine Zustiftungskosten entstehen
  • wir eine professionelle und kostenoptimierte Vermögensverwaltung vornehmen
  • wir unsere Zustifter regelmäßig über ihr Förderprojekt informieren
  • wir uns jährlich freiwillig einer umfassenden Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen
  • die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer eigenen Stiftungserrichtung gelten.

Zudem ersparen wir unseren Zustiftern ...

  • die Gremienbesetzung (Vorstand und ggf. Kuratorium)
  • den Austausch mit Finanzamt und Stiftungsaufsicht
  • die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • laufende Kosten für den Stiftungs-Betrieb.

 

 

Folgende Zustiftungsvarianten sind möglich:

  • Freie Zustiftung - ab 20.000 Euro: Sie unterstützen dauerhaft alle Förderprojekte der BBBank Stiftung
  • Zweckgebundene Zustiftung - ab 20.000 Euro: Sie geben vor, für welchen Bereich Ihre Zustiftung verwendet werden soll. Möglich sind: Jugend-/Altenhilfe, Bildung/Erziehung, Gesundheitswesen, Wissenschaft/Forschung.
  • Zustiftung für Ihr persönliches Wunschprojekt - ab 50.000 Euro: Ihnen liegt ein gemeinnütziges Projekt am Herzen? Mit einer gezielten Zustiftung können Sie Ihr Wunschprojekt auf Dauer unterstützen. - Beispiele unserer bisherigen Zustifter finden Sie hier.

 

Die Abwicklung ist ganz einfach

  • Das PrivateBanking-Team der BBBank bzw. unsere Stiftung helfen Ihnen gern bei der individuellen Umsetzung.
  • Alternativ stellen wir Ihnen hier unser Zustiftungsformular zur Verfügung.
  • Für jede Zustiftung erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung.
  • Alternative Variante: Die "Verbrauchsstiftung"

    Wenn Sie möchten, dass Ihre Zustiftung eine deutlich höhere jährliche Förderung ermöglichen soll, dann kann die Errichtung einer "Verbrauchsstiftung" innerhalb der BBBank Stiftung sinnvoll sein.

    Hierbei nutzen Sie alle Vorteile wie bei einer Zustiftung - mit zwei Unterschieden:

    • Sie legen fest, wieviele Jahre Ihr gemeinnütziges Wunschprojekt unterstützt werden soll (z.B. 10 Jahre). In dieser Zeit verzehrt sich Ihr Kapital komplett.
    • Steuerlich wird die Dotierung einer Verbrauchsstiftung wie eine Spende behandelt.

 

Für eine Regelung im Todesfall lesen Sie bitte hier weiter.

 

Zu den Pressemitteilungen "Zustiftung als Weg für dauerhaftes Engagement und Mitgestaltung" bzw. "Dauerhaft Gutes tun – mit einer Zustiftung zur BBBank Stiftung"

 

 

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