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Mein Nachlass tut Gutes

Möchten Sie, dass Ihr Nachlass dauerhaft Gutes tut? - Mit einer Zuwendung (Zustiftung) zur BBBank Stiftung können Sie dies leicht realisieren.

Die einfachste Form der Umsetzung ist die Vereinbarung eines zu Lebzeiten widerruflichen Bezugsrechts ("Vertrag zugunsten Dritter")

  • über Vermögens-Schutz-Premium-Konzept
  • bei Renten- / Lebensversicherung
  • bei Investmentfondsdepot
  • bei Bausparvertrag

Das PrivateBanking-Team der BBBank bzw. unsere Stiftung beraten Sie gern bei der individuellen Umsetzung.

 

Etwas aufwändiger aber genauso zielführend ist, wenn Sie die BBBank Stiftung in Ihrem Testament bedenken.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen:

In welcher Form kann ich die BBBank Stiftung testamentarisch bedenken?
Sie können die BBBank Stiftung über die Einsetzung als Vermächtnisnehmerin, Alleinerbin oder als Miterbin bedenken.

Kann ich von der BBBank Stiftung einen Vordruck für mein Testament erhalten?
Die Erstellung eines Testaments ist eine höchst individuelle sowie persönliche Angelegenheit und sollte deshalb nicht auf Basis einer allgemeinen Vorlage erfolgen. Da es mehrere Möglichkeiten gibt, wie Ihr Vermögen perspektivisch innerhalb der BBBank Stiftung wirken kann, sprechen Sie uns dazu gern an.

Kann ich mein persönliches Wunschprojekt im Testament benennen?
Ja, auch dies kann gern erfolgen. Die BBBank Stiftung wird dann die jährliche Förderung Ihres gemeinnützigen Wunschprojekts übernehmen. 

Kann ich bei einer Zuwendung (Zustiftung) per Testament auch das Verbrauchsstiftungs-Modell umsetzen?
Ja, das ist möglich. Mehr Informationen zur Verbrauchsstiftung finden Sie hier.

Wie kann ich ein Testament verfassen?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihr Testament eigenhändig handschriftlich oder vor einem Notar verfassen. Bestimmte Formvorschriften müssen hierbei beachtet werden. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich für die Erstellung eines Testaments von einem spezialisierten Rechtsbeistand beraten zu lassen. Sollte Ihnen kein Fachanwalt bekannt sein, sind wir Ihnen bei der Suche gern behilflich.

Wer kümmert sich um meine Beerdigung und die Grabpflege?
Auch diesen Punkt können Sie mit dem Fachanwalt, der Sie bei der Testamentserstellung unterstützt, besprechen. Oder Sie formulieren schriftlich Ihre konkreten Vorstellungen, als Grundlage für die Umsetzung durch den/die Erben bzw. zu beauftragende Fachfirmen. Die entstehenden Beerdigungs- und Grabpflege-Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Alternativ können ein frühzeitiger Kontakt mit dem gewünschten Bestatter bzw. der Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrags (Link zu Untersuchung von Stiftung Warentest) gute Lösungen sein.

Ist die BBBank Stiftung verpflichtet, Erbschaft- und Schenkungssteuer zu zahlen?
Nein, aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit muss die BBBank Stiftung keine Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen. Als positive Folge gehen Vermögenswerte ungeschmälert in die BBBank Stiftung über.

Kann ich Ihnen auch ein Haus bzw. eine Wohnung oder Unternehmensanteile vererben?
Ja, wenn dies ohne Auflage für die BBBank Stiftung geschieht.

Ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll?
Ja, dieser kümmert sich darum, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinn umgesetzt wird. Dies ist vorallem bei komplexer Ausgangslage - wie z.B. mehrere Erben, zu erfüllende Vermächtnisse, Kunstsammlungen / Schmuck / Raritäten, Immobilien / Unternehmensanteile - wichtig und hilfreich.

 

Beispiele für bereits erfolgte Zuwendungen (Zustiftungen) finden Sie hier.

 

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