
Mein Nachlass tut Gutes
Möchten Sie, dass Ihr Nachlass dauerhaft Gutes tut? - Mit einer Zustiftung zur BBBank Stiftung können Sie dies leicht realisieren.
Die einfachste Form der Umsetzung ist die Vereinbarung eines zu Lebzeiten wiederruflichen Bezugsrechts ("Vertrag zugunsten Dritter")
- über Vermögens-Schutz-Premium-Konzept
- bei Renten- / Lebensversicherung
- bei Investmentfondsdepot
- bei Bausparvertrag
Das PrivateBanking-Team der BBBank bzw. unsere Stiftung beraten Sie gern bei der individuellen Umsetzung.
Etwas aufwändiger aber genauso zielführend ist, wenn Sie die BBBank Stiftung in Ihrem Testament bedenken.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen:
In welcher Form kann ich die BBBank Stiftung testamentarisch bedenken?
Sie können die BBBank Stiftung über die Einsetzung als Vermächtnisnehmerin, Alleinerbin oder als Miterbin bedenken.
Kann ich mein persönliches Wunschprojekt im Testament benennen?
Ja, dies kann gern erfolgen. Die BBBank Stiftung wird dann die jährliche Förderung Ihres gemeinnützigen Wunschprojekts übernehmen.
Kann ich von der BBBank Stiftung einen Vordruck für ein Testament erhalten?
Da die Erstellung eines Testaments eine höchst individuelle und persönliche Angelegenheit ist, kann dies nicht auf Basis einer allgemeinen Vorlage erfolgen.
Wie kann ich ein Testament verfassen?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihr Testament eigenhändig handschriftlich oder vor einem Notar verfassen. Bestimmte Formvorschriften müssen hierbei beachtet werden. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich für die Erstellung eines Testaments von einem spezialisierten Rechtsbeistand beraten zu lassen. Sollte Ihnen kein Fachanwalt bekannt sein, sind wir Ihnen bei der Suche gerne behilflich.
Kann ich bei einer Zustiftung per Testament auch das Verbrauchsstiftungs-Modell umsetzen?
Ja, auch das ist möglich. Mehr Informationen zur Verbrauchsstiftung finden Sie hier.
Kümmern Sie sich um meine Beerdigung und Grabpflege, wenn ich Sie in meinem Testament bedenke?
Nein, dies kann die BBBank Stiftung aufgrund Ihrer schlanken und kostensparenden Struktur nicht leisten. Besprechen Sie auch diesen Punkt mit Ihrem Fachanwalt, der Sie bei der Testamentserstellung unterstützt.
Ist die BBBank Stiftung verpflichtet, Erbschaft- und Schenkungssteuer zu zahlen?
Nein, aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit muss die BBBank Stiftung keine Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen.
Kann ich Ihnen auch ein Haus bzw. eine Wohnung oder Unternehmensanteile vererben?
Ja, wenn dies ohne Auflage für die BBBank Stiftung geschieht. Möchten Sie, dass die BBBank Stiftung auch weiterhin schlanke und kostensparende Strukturen behält, dann setzen Sie bitte zusätzlich einen Testamentsvollstrecker ein, welcher sich des Verkaufs der Immobilie bzw. Unternehmensanteile annimmt. Die zukünftigen Erträge aus dem Verkaufserlös werden dann dauerhaft gemeinnützige Projekte unterstützen.
Beispiele für bereits erfolgte Zustiftungen finden Sie hier.