Mein Nachlass tut Gutes
Es ist einfach und wertestiftend mit dem eigenen Nachlass Gutes zu tun. Seit nunmehr 15 Jahren helfen wir bei der erfolgreichen Umsetzung.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie unsere Stiftung bedenken können:
- als Spende (mehr Informationen in Flyer "Testamentsspende")
- als Zuwendung / Zustiftung (Link für mehr Informationen und zu aktiven Projekten).
Wie die konkrete Umsetzung erfolgen kann:
- Testamentarische Verfügung
Sie können die BBBank Stiftung in Ihrem Testament einsetzen als
- Erbin für den gesamten Nachlass oder einen Teil davon - inklusive aller Rechte und Pflichten oder
- Vermächtnisnehmerin für einen festgelegten Teil des Nachlasses, z.B. 10% oder 10.000 € - ohne rechtlich Erbin zu sein.
Ebenso können Sie bestimmen, ob unsere Stiftung Ihre Zuwendung als Spende, als Zustiftung oder als zweckgebundene Zustiftung (für Ihr gemeinnütziges Wunschprojekt) annehmen soll.
Sofern Sie eine Zweckbindung wünschen, nehmen Sie diesbezüglich bitte vorab Kontakt mit uns auf.
- Vertrag zu Gunsten Dritter
Ein Vertrag zu Gunsten Dritter ist eine Regelung außerhalb des Testaments. Sie bestimmen damit, an wen das Kapital Ihres Vertrags ausbezahlt werden soll, wenn Sie versterben.
Diese einfache und kostengünstige Regelung ist v.a. bei folgenden Verträgen bzw. Vermögensanlagen möglich:
- Renten- / Lebensversicherung
- Investmentfondsdepot
- Bausparvertrag
- Vermögens-Schutz-Premium-Konzept
Auch hier haben Sie jeweils die Möglichkeit Ihrer Zuwendung eine Zweckbindung mitzugeben – kommen Sie in diesem Fall vorab bitte auf uns zu.
- Antwort auf häufige Fragen
Kann ich von der BBBank Stiftung einen Vordruck für mein Testament erhalten?
Über das Online-Tool „Erblotse“ können Sie über unsere Homepage einen Formulierungsvorschlag für Ihr persönliches Testament erstellen lassen. Wenn sich Ihre persönliche Situation mit Blick auf Ihr testamentarisches Vorhaben oder Ihre Familie komplex darstellt, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. In diesem Fall können wir Ihnen gerne einen Kontakt vermitteln.Wie kann ich ein Testament verfassen?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihr Testament eigenhändig handschriftlich oder vor einem Notar verfassen. Bestimmte Formvorschriften müssen hierbei beachtet werden. Sollte nicht klar sein, welche Möglichkeit die beste in Ihrer Situation ist, nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt auf. Sollte Ihnen keiner bekannt sein, können wir Ihnen gerne einen Kontakt vermitteln.Wird mein Testament auf jeden Fall berücksichtigt?
Sollten Sie Bedenken haben, ob Ihr Testament im Todesfall an das Nachlassgericht übermittelt wird, kann es sinnvoll sein über eine amtliche Verwahrung nachzudenken. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Zentralen Testamentsregister - die offizielle Registrierungsstelle in Deutschland für letztwillige Verfügungen.Ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll?
Ja, dieser kümmert sich darum, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinn umgesetzt wird. Dies ist vorallem bei komplexer Ausgangslage - wie z.B. mehrere Erben, zu erfüllende Vermächtnisse, Kunstsammlungen / Schmuck / Raritäten, Immobilien / Unternehmensanteile - wichtig und hilfreich.Kann ich mein persönliches Wunschprojekt im Testament benennen?
Ja, auch dies kann gern erfolgen. Die BBBank Stiftung wird dann die jährliche Förderung Ihres gemeinnützigen Wunschprojekts übernehmen.Kann ich bei einer Zustiftung per Testament auch das Verbrauchsstiftungs-Modell umsetzen?
Ja, das ist möglich. Mehr Informationen zur Verbrauchsstiftung finden Sie hier.Wer kümmert sich um meine Beerdigung und die Grabpflege?
Sie formulieren schriftlich Ihre konkreten Vorstellungen, als Grundlage für die Umsetzung durch den/die Erben bzw. zu beauftragende Fachfirmen. Die entstehenden Beerdigungs- und Grabpflege-Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Alternativ können ein frühzeitiger Kontakt mit dem gewünschten Bestatter bzw. der Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrags (Link zu Untersuchung von Stiftung Warentest) gute Lösungen sein.Auch hier gilt: nehmen Sie im Zweifelsfall fachanwaltlichen Rat in Anspruch.
Ist die BBBank Stiftung verpflichtet, Erbschaft- und Schenkungssteuer zu zahlen?
Nein, aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit muss die BBBank Stiftung keine Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen. Als positive Folge gehen Vermögenswerte ungeschmälert an die BBBank Stiftung über.Kann ich Ihnen auch ein Haus bzw. eine Wohnung oder Unternehmensanteile vererben?
Ja, wenn dies ohne Auflage für die BBBank Stiftung geschieht.
So erreichen Sie Ihr Ziel:
- Sie nutzen über unsere Homepage das Online-Tool „Erblotse“ – Schritt für Schritt zum fertigen Testament.
- Sie entscheiden sich für eine persönliche Beratung. Hierfür steht Ihnen gerne das PrivateBanking-Team der BBBank sowie unsere Stiftung zur Verfügung.